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HERZLICH WILLKOMMEN

Grundwerte/Markenzeichen der Anwaltschaft = Kernqualitäten – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, und Loyalität.
Alleiniger, umfassender kompetenter Berater in allen Rechtsfragen
Gute Bedienung, Gute Beratung, Gut aufgehoben!


ÜBER MICH

„Als Rechtsanwältin sehe ich mich als Ihr alleiniger, umfassender und kompetenter Berater in allen Rechtsfragen. Ich biete Ihnen stets eine Lösung an. Entweder bearbeite ich das Mandat selbst, oder verweise Sie an mir aus diversen Verfahren bekannte Kollegen/Spezialisten für das jeweilige Rechtsgebiet. In jedem Fall versichere ich eine maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse („One-Stop-Shop“).

Ich berate Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und verhindere, dass Sie in rechtlichen Fragen benachteiligt werden. Hierzu prüfe ich die Sach- und Rechtslage sowie Verträge, bevor Sie damit eine Verpflichtung eingehen. Ich führe für Sie Gespräche mit Behörden und Personen, erarbeite Gutachten und/oder Anwaltsschreiben und vertrete Sie in Verhandlungen, wenn Ihre Interessen gefährdet sind.

Ich bin nicht nur Rechtsberater, sondern auch Ihr vertrauensvoller Partner in einer schwierigen persönlichen Situation. Wenn Sie mich rechtzeitig aufsuchen, kann ich Ihnen helfen, teure und langwierige Verfahren zu vermeiden. Hierdurch sparen Sie Zeit, Nerven und Geld.

Erfahrung, Spezialisierung und ständige Fortbildung für eine fachlich Kompetente Beratung auf dem neuesten Stand sind mein Schlüssel für Ihren Erfolg. Zudem kenne ich die regionalen Besonderheiten, verfüge über gute Verbindungen in der Region und bin dort mittlerweile eine traditionsreiche, vertrauenswürdige Institution in Sachen Rechtsberatung.“


DIE KANZLEI

Die neuwertig ausgestattete Kanzlei liegt im Herzen von Bremen direkt an der Weser gelegen, nur wenige hundert Meter vom Amts- und Landgericht entfernt. Die Kanzlei ist als traditionsreicher regionaler Anbieter mit einem hohen Qualitätsanspruch in der Region verwurzelt. Als „Kanzlei vor Ort“ ist sie erster Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen.

Von Frau Rechtsanwältin Tuncel nicht bearbeitete Mandate werden von den anderen Kollegen übernommen, sodass alle Rechtsgebiete innerhalb der Kanzlei abgedeckt werden können.


LEISTUNGEN

Die Kanzlei Tuncel berät Mandanten in allen Rechtsgebieten, insbesondere – aber nicht ausschließlich - in den Tätigkeitsfelder

Im Asyl-/Ausländerrecht verfügt die Kanzlei über sehr umfangreiche praktische Erfahrungen, kennt die Asylbranche und die Ansprechpartner bei den Behörden und hilft, das Asyl-/Ausländerverfahren rechtlich reibungslos zu realisieren.

Die Kanzlei Tuncel berät und vertritt Sie in allen Fragen des Familienrechts. Diese können Trennung und Scheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Zugewinnausgleich oder Hausratsteilung sein.

Die Kanzlei Tuncel ist auch für Sie da, wenn

  • Sie Beratung und Begleitung bei Trennung und Scheidung brauchen.
  • Sie sich trennen und es ist ausländisches Recht zu beachten, geklärt werden soll, wo die Kinder leben und wer sie wann besuchen kann.
  • Sie wissen wollen, wie viel Unterhalt für die Kinder und Ehefrau zu zahlen ist, geklärt werden soll.
  • ob ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht.
  • Sie eine parteiliche Unterstützung in einem Gerichtsverfahren brauchen in dem Ihre, Ansprüche geregelt werden sollen.
  • Ihnen sachliche Kommunikation und eine faire Lösung wichtig sind und es auch nach Trennung und Scheidung möglich sein soll im Gespräch zu bleiben.

Die Konsultation eines familienrechtlich versierten Spezialisten ist regelmäßig notwendig, um über die optimale Vorgehensweise entscheiden zu können. Wir beraten Sie gerne und vertreten Sie ggf. bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.

Das Mietrecht erfasst Fragen zum Mietvertrag, Mietminderung, Kündigung, Räumungsklagen/Zwangsräumung.

Da der Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis ausgerichtet ist kommt es gerade bei langlaufenden Mietverträgen (wie zum Beispiel Mietverträge über Wohnraum) zu Schwierigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

Zum Teil werden diese Fragen im Mietvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits geregelt. Auf Grund zahlreicher Rechtsprechungsänderungen im Mietrecht sind alte Standardklauseln in Mietverträgen oft nicht mehr anwendbar (z.B. Schönheitsreparaturklauseln). Deshalb sollten Vermieter gerade "alte" Mietverträge von Zeit zu Zeit prüfen lassen und gegebenenfalls anpassen. Mieter sollten bei langlaufenden Verträgen sich kundig machen, ob die entsprechenden Vertragsklauseln noch mit der herrschenden Rechtsprechung vereinbar sind.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Mietvertrag beraten wir Sie gerne und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.

Zum Teil werden diese Fragen im Mietvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits geregelt. Auf Grund zahlreicher Rechtsprechungsänderungen im Mietrecht sind alte Standardklauseln in Mietverträgen oft nicht mehr anwendbar (z.B. Schönheitsreparaturklauseln). Deshalb sollten Vermieter gerade "alte" Mietverträge von Zeit zu Zeit prüfen lassen und gegebenenfalls anpassen. Mieter sollten bei langlaufenden Verträgen sich kundig machen, ob die entsprechenden Vertragsklauseln noch mit der herrschenden Rechtsprechung vereinbar sind.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Mietvertrag beraten wir Sie gerne und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.


Beratungskompetenz sowie transparente Beratungsabläufe bei der gerichtlichen Vertretung, außergerichtlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung gehören zu den Kernkompetenzen der Kanzlei.


SERVICE

Anwaltliche Beratung ist eine persönliche und individuelle Dienstleistung.

Zum Service der Kanzlei Tuncel gehört:

  • Schnelligkeit und Pünktlichkeit
  • Verständnis und Freundlichkeit
  • Zeit für Beratung
  • Klare Strategie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten mit Darstellung der Risiken
  • Ausführliche, verständliche Beratung und Transparenz der möglichen Kosten
  • Kontinuierliche Versorgung mit Informationen und Mitteilung von Terminen
  • Für Arbeitnehmer: (Telefon-)Sprechstunden in den Abendstunden oder Samstags
  • In Ausnahmefällen auch Hausbesuche
  • Kooperationsvereinbarungen mit anderen Anwälten oder Beratern


KOSTEN

Kompetente Beratung hat ihren Preis, muss aber auch nicht teuer sein.

Um die Kosten möglichst genau vorab beurteilen zu können, folgt ein kurzer –unverbindlicher- Überblick über das komplizierte Gebührenrecht für Anwälte:

  • Erstberatung

    Wenn keine konkrete Beratung zwischen Mandanten und Anwalt getroffen worden ist, darf das erste Beratungsgespräch maximal EUR 190,00 zzgl. MwSt. kosten.

  • Außergerichtliche Beratung

    Wenn der Anwalt keinen Kontakt zu Gerichten oder Dritten (z.B. Gegner) aufnimmt, muss das Honorar des Anwalts frei verhandelt werden. In Betracht kommt ein Pauschalhonorar (meist bei gutachterlicher Tätigkeit) oder ein Stundenhonorar.

  • Außergerichtliche Vertretung

    Wenn der Anwalt Kontakt mit Dritten aufnimmt, ist neben einer Honorarvereinbarung auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich. Nach dem RVG fällt hier die sog. Geschäftsgebühr und ggf. die sog. Einigungsgebühr an.

  • Gerichtliche Vertretung

    Nimmt der Anwalt Kontakt zum Gericht auf, kann auch hier ein Honorar ausgehandelt oder nach dem RVG abgerechnet werden. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG allerdings nicht unterschritten werden. Im Übrigen richtet sich die vereinbarte Vergütung nach dem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko.

  • Berechnung nach dem RVG

    Als exemplarisches Beispiel wird ein Zivilstreit um eine neuwertige Sache zum Preis von EUR 7.000,00 herangezogen. Dieser Betrag ist in diesem Fall aufgrund seines wirtschaftlichen Gegenwertes identisch mit dem sog. Gegenstandswert, nach dem sich die Höhe der Gebühr bestimmt, welche hier nach dem RVG EUR 405,00 beträgt. Die Gebühr ist nun mit dem Gebührensatz, d.h. dem nach dem RVG festgesetzten Faktor für die jeweilige Tätigkeit, zu multiplizieren. Dem Anwalt steht hier im Falle eines durchschnittlichen Zivilverfahrens vor dem Gericht eine Verfahrensgebühr (1,3 x 405,00= 526,50) und eine Terminsgebühr (1,2 x 405,00=486,00) zu, mithin EUR 1.012,50 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale und MwSt. Von dieser Vergütung muss der Anwalt noch seine Sekretariatsmitarbeiter, die Miete und alle übrigen Kosten für sein Büro sowie die zu Ihrer Sicherheit abgeschlossene Haftpflichtversicherung bezahlen, sodass sein eigener Verdienst deutlich niedriger ist.

Es ist üblich, dass der Anwalt Sie um einen Vorschuss auf seine Gebühren bittet.


FORMULARE

An dieser Stelle stehen Ihnen vorab schon verschiedene Formulare zum Download zur Verfügung.

Mandantenfragebogen
Strafprozessvollmacht
Vollmacht


KONTAKT

Altenwall 17/18
28195 Bremen


t. +49(0)421 - 33 11 36 33
f. +49(0)421 - 33 11 36 34


www.kanzlei-tuncel.de
info@kanzlei-tuncel.de


IMPRESSUM

Rechtsanwältin Nesime Tuncel
Altenwall 17/18
28195 Bremen

Tel. +49(0)421 - 33 11 36 33
Fax. +49(0)421 - 33 11 36 34

www.kanzlei-tuncel.de
info@kanzlei-tuncel.de

Design/Realisierung:
Oleg Tikhonov

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Nesime Tuncel Die tätige Berufsträgerin führt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin". Diese Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Die Rechtsanwaltin der Kanzlei ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen, Knochenhauerstraße 36/73, D-28195 Bremen, www.rak-bremen.de, kontakt@rak-bremen.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) USt-ID: DE232135295

Berufshaftpflichtversicherung: R & V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden.

Räumlicher Geltungsbereich: Örtlich gilt der Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, sowie auch im Ausland, sofern Haftpflichtansprüche gegen den Anwalt wegen Verletzung europäischen Rechts vor europäischen Gerichten geltend gemacht werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streit-schlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bremen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Allein durch die Kontaktaufnahme über das Internet kommt kein Mandatsverhältnis zustande, und wir übernehmen keine Haftung.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

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